Für
Kamineinsätze gilt die
Norm DIN EN 13 229 - Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen. Diese Norm ersetzt die zurückgezogene Normenreihe DIN 18895 - Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Betrieb mit offenem Feuerraum.
Die Norm EN 13 229 beschreibt unter anderem die Anforderungen an Herstellung, Emissionswerte und Wirkungsgrad, Kennzeichnung, Anleitung, sowie das Prüfverfahren und Prüfbrennstoffe von Kamineinsätzen. Geregelt werden nach dieser Norm auch Kaminkassetten (maßgefertigte Heizkassetten für offene Kamine) sowie wasserführende Kamineinsätze.
Die Mehrfachbelegung der Schornsteine ist in der Norm EN 13 229 nicht erfasst. Die klassischen "Bauart A1" Geräte mit selbstschließenden Feuerraumtür, die für die Mehrfachbelegung geeignet sind, gibt es in dieser Norm nicht mehr. Wenn der Hersteller in seiner Dokumentation angibt, dass die Feuerstätte nur für den geschlossenen Betrieb bestimmt ist, gilt das Gerät grundsätzlich als für die Mehrfachbelegung des Schornsteines geeignet. In der Praxis entscheidet darüber aber der Bezirksschornsteinfegermeister. Der Kamineinsatz sollte nach wie vor bei einer Mehrfachbelegung mit selbstschließender Feuerraumtür ausgestattet werden.
Der in der
EN 13 329 angegebene Mindestwirkungsgrad sowie Grenzwerte für Emissionen ensprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Aus diesem Grund wurde in Deutschland die
1. BImSchV eingeführt, die wesentlich höhere Anforderungen an Wirkungsgrad und Emissionswerte der Kamineinsätze und weiteren Feuerungsanlagen stellt. In Österreich hat die gleiche Funktion der
Art. 15a B-VG. Auch diese Verordnungen müssen Kamineinsätze in dem jeweiligen Land erfüllen.
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