Mit
Nennwärmeleistung bezeichnet man die vom Hersteller beim angegebenen
Wirkungsgrad garantierte höchste Wärmeleistung des Heizgerätes. Die Nennwärmeleistung wird vom Hersteller auf dem Typenschild des
Kamineinsatzes und in der Bedienungsanleitung angegeben.
Die
Nennwärmleistung stellt die obere Grenze des Wärmeleistungsbereichs dar. Die
Wärmeleistung kann man duch die Regulierung der Brennstoffmenge und der
Frischluftzufuhr regulieren. Man darf die vom Kaminhersteller angegebene Brennstoffmengen nicht überschreiten, da bei langfristigen Überlastung der
Kamineinsatz beschädigt werden kann.
Die Nennwärmeleistung ist ein wichtiger Wert, der u. a. für die Dimensionierung und Wahl der Heizungsanlage benötigt wird. Auch bei der Abnahme der Heizanlage durch den Schornsteinfeger spielt die Nennwärmeleistung eine wichtige Rolle dar.
Die Nennwärmeleistung ist Bestandteil der
feuerungstechnischen Prüfung. Die im Rahmen dieser Prüfung gemessene Werte (Abgaswerte, Wirkungsgrad,...) werden zur Nennwärmeleistung bezogen.
Im Rahmen der Prüfung laut österreichischem Art. 15a B-VG, werden die Werte bei
Nennwärmeleistung sowie bei der
Teillast ermittelt. Die Teillast beträgt bei handbeschickten Feuerstätten für biogene Brennstoffe 50 % der Nennwärmeleistung. Somit ist gesichert, dass der
Kamineinsatz die gesetzlichen Grenzwerte (Abgaswerte, Wirkungsgrad) auch bei einer geringeren Leistung einhält.
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