Feinstaub ist ein heiß diskutiertes Thema, von dem man immer mehr in Verbindung mit Heizanlagen hört. Bei der Holzverbrennung entwickelt sich tatsächlich Feinstaub. Moderne
Heizanlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, verfügen über
ausgereifte Verbrennungstechnik. Die Feinstaubemissionen wurden dadurch auf einen Bruchteil reduziert.
Die
Staubprüfung bei Einzelraumfeuerungen ist in Österreich in dem
Art. 15a B-VG geregelt, nach dem alle in Betrieb genommenen Heizanlagen geprüft werden müssen.
In Deutschland gilt ab März 2010 die novellierte
1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen), die Grenzwerte für
Feinstaub bei Einzelraumfeuerungen (
Kamineinsätze,
Kaminöfen,
Kaminkassetten,...) regelt.
Beim Erwerb eines
Kamineinsatzes ist daher wichtig, dass dieser gemäß der oben angeführten Regelungen geprüft und zugelassen ist. Ansonsten nimmt der Schornsteinfegermeister die Heizanlage nicht ab.
Alle
Kamineinsätze, die Sie bei
www.kamineinsaetze.eu erwerben können, sind sowohl nach Art. 15a B-VG als auch 1. BImSchV geprüft und zugelassen.
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