Kamine & Öfen Lexikon

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Brennholz

Gut ausgewähltes und gelagertes Brennholz ist entscheidend für die vollständige und emissionsarme Verbrennung im Kamin oder Kaminofen.

Ofenfertiges Brennholz soll weniger als 20 % Restfeuchtigkeit enthalten, um den sauberen Abbrand im Holzofen zu gewährleisten. Solchen Ergebnis erzielt man, in dem das Kaminholz mindestens 2 Jahre gelagert wird. Dabei kommt es nicht nur auf die Dauer der Lagerung sondern auch auf die richtige Art der Brennholzlagerung.

Brennholz soll auf einer sonnigen, gut belüfteten, überdachten Stelle gelagert werden. Optimal ist die Lagerung auf der Südseite, Nordseite sollte man bei der Lagerung von Kaminholz vermeiden. Das Holz soll ofenfertig, d.h. gesägt und gespaltet gelagert werden. Die Lagerung als Rundholz verlängert den Trocknungsprozess wesentlich und kann sogar zur Faulen führen.

Für die Lagerung von Kaminholz erstellt man am besten einen Holzstapel, alternativ ist die Lagerung in so genannten Finne möglich (in Kreisform gestapeltes Holz, mit lose eingeschütteten Holzscheiten im Inneren des Kreises).

Als Brennholz können verschiedene Baumarten verwendet werden, die sich in mehreren Eigenschaften unterscheiden. Man unterscheidet zwischen Hartholz und Weichholz. Diese Aufteilung erfolgt nach der Trockenmassedichte von Holz. Hölzer mit einer Dichte über 550 kg/m3 werden als Hartholz bezeichnet, darunter spricht man von Weichholz (bei der Aufteilung kommt also nicht darauf, ob es sich um Laubholz oder Nadelholz handelt).

Für die Verbrennung in offenen Kaminen eignet sich Buche oder Birke, da diese nicht spritzen. Für geschlossene Feuerungen können auch weitere Baumarten verwendet werden, wie zum Beispiel Eiche oder Fichte.

Weichholz eignet sich vor allem für das Anheizen, da es leicht anbrennt und schnell hohe Temperatur entwickelt.

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Baustoffe

Für den Kaminbau eignen sich verschiedene Materialien. Bei deren Auswahl muss man sich vorher darüber klar machen, ob die Materialien für den eigentlichen Aufbau oder nur als Schmuckelemente auf der Oberfläche des Heizkamins dienen sollen.

Baustoffe und Baumaterialien, die für den Aufbau der Kaminverkleidung dienen sollen, müssen der Brandschutzklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN 4102 Teil 1 entsprechen. Sie müssen gegen thermische, chemische und mechanische Einwirkung widerstandsfähig sein.

Heraklit- oder Gipskartonplatten sind NICHT für Kaminbau zugelassen.

Für den Bau eines Heizkamins sind z.B. folgende Materialien geeignet:
  • Mauerziegel (Vollziegel, Lochziegel), Klinker
  • Kalziumsilikatplatten (z.B. Silca)
  • Betonwerksteine nach DIN 18500
  • natürliche kieselhaltige, tonhaltige oder kalkhaltige Steine wie Sandstein, Trachyt, Marmor, Travertin, Serpentin
  • Ofenkacheln
  • Metalle
Für den Kaminbau sind spezielle Mörtel und Kitte zu verwenden, die für die entsprechenden Materialien geeignet sind. Es muss eine Standsicherheit im kalten Zustand sowie während des Betriebs der Feuerstätte gesichert sein. Mörtelfugen dürfen max. 10 mm dick ausgeführt werden und vollfugig sein.

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Bundesimmissionsschutzverordnung

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) hat den Ziel, die Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren und die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Einzelraumfeuerungen dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Unter Kleinfeuerungsanlagen fallen z.B. Kamineinsätze, Kaminöfen, Kachelöfen, Kaminkassetten usw. Die Bundesimmssionsschutzverordnung sieht für diese Anlagen eine wiederkehrende Überprüfung (Umweltschutzmessung) vor.

Die Verordnung beinhaltet Grenzwerte für CO, Staub und Mindestwirkungsgrad der Einzelraumfeuerungen. Die Grenzwerte werden in zwei Stufen verschärft, die Stufe 1 gilt ab 22.3.2010. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu errichteten Heizanlagen die in der Stufe 1 geforderten Grenzwerte einhalten.

Heizanlagen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden, müssen die Grenzwerte der Stufe 2 einhalten.

Die Umweltschutzmessung wird künftig regelmäßig vom Schornsteinfeger durchgeführt und zwar jede 2 Jahre. Zurzeit (Stand Mai 2010) ist die entsprechende Messtechnik in Entwicklung.

Auch bestehende Einzelraumfeuerungen sind von der Verordnung betroffen. Sie müssen künftig die bei der Umweltschutzmessung der gesetzlich geforderten Emissionswerte (Stufe 1) bestehen, ansonsten wird der Schornsteinfeger die Nachrüstung mit einem Staubfilter auflegen. Hier sind aber lange Übergangsfristen vorgesehen, so dass der Betreiber genug Zeit für die notwendigen Maßnahmen hat. Die Auskunft gibt dem Betreiber der zuständige Schornsteinfegermeister.

Alle Kamineinsätze von www.kamineinsaetze.eu erfüllen die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung und können daher auf künftig ohne zusätzliche Maßnahmen betrieben werden.

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Brennraum

Im Brennraum eines Heizkamins (Kamineinsatzes) erfolgt die Verbrennung des Brennstoffes. Die technische Ausführung des Brennraumes wirkt sich auf die Qualität der Holzverbrennung aus.

Der Brennraum ist mit einem Material ausgekleidet, der die Stahlkonstruktion (Chassis) des Kamineinsatzes vor Einwirkung der hohen Temperatur schütz. Die Brennraumauskleidung kann aus Schamotte, Vermiculit, Feuerbeton oder Gußeisen.

Je nach Art der Feuerstätte handelt es sich um Rostfeuerung oder rostlose Verbrennung. Bei der Rostfeuerung liegt der Brennstoff auf dem Rost, der die Abführung der zurückbleibenden Asche sichert. Die Verbrennungsluft kann zur Glut entweder durch den Rost von unten oder Horizontal durch die Brennraumauskleidung zugeleitet werden. Die erste Variante hat den Nachteil, dass die Verbrennung bei hohem Luftüberschuss erfolgt und die Glut abgekühlt wird. Dadurch entsteht eine niedrigere Verbrennungstemperatur, was sich im schlechteren Wirkungsgrad der Feuerstätte zeigt.

Bei einem Brennraum ohne Rost liegt die Glut direkt auf dem Brennraumboden und die Verbrennungsluft ist auch in diesem Fall von Seiten zugeführt. Dadurch ist die Glut vor Abkühlung geschützt, es entsteht eine höhere Verbrennungstemperatur, die für eine effektive Holzverbrennung notwendig ist.

Im unteren Bereich des Brennraumes entweichen die bei der Holzverbrennung Gase, die den Energiepotenzial tragen. Diese müssen in oberem Bereich des Brennraumes vollkommen ausgebrannt werden, um die Energie auszunutzen.

Diese Funktion übernimmt die Sekundär- und Tertiärluftzufuhr (auch Scheibenspülung genannt). Die Gase werden mit zusätzlicher Verbrennungsluft vermischt und anschließend verbrannt. Dabei ist wichtig, dass die Sekundärluft vorgewärmt ist, um gute Vermischung mit Gasen zu sichern.

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